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   BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82   

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BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82 (https://dejure.org/1982,1111)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 2 StR 41/82 (https://dejure.org/1982,1111)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 2 StR 41/82 (https://dejure.org/1982,1111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des Hemmungsvermögens infolge Alkoholmissbrauchs gegenüber Mordtaten - Beurteilung der Schuldfähigkeit anhand der Blutalkoholkonzentration und aufgrund weiterer äußerer und innerer Merkmale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 376
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).

    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).

    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76

    Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 363/75

    Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls und Vergewaltigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 05.11.1975 - 2 StR 544/75

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Möglichkeit des Ausschlusses

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Zwar wird gegenüber Mordtaten das Hemmungsvermögen infolge Alkoholmißbrauchs nur in seltenen Fällen gänzlich fehlen (BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urteil vom 5. November 1975 - 2 StR 544/75), die vorstehend aufgezeigten Rechtsfehler ermöglichen jedoch keine abschließende Würdigung des Sachverhalts.
  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 04.01.1978 - 2 StR 459/77

    Revisionserfolg gegen Verurteilung wegen Totschlags aufgrund durchgreifender

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, daß ab einer Blutalkoholkonzentration von 3 %o (bei Tötungsdelikten ab etwa 3, 3 %o) Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen ist, eine derartige Alkoholisierung aber nicht zwangsläufig Schuldunfähigkeit bedingt und es daher bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 20 StGB unter Einbeziehung des Blutalkoholwertes eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände bedarf, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Damit beachtet es, daß das Hemmungsvermögen bei Tötungsverbrechen nur in seltenen Fällen infolge Alkoholmißbrauchs gänzlich fehlen wird (BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. vom 5. November 1975 - 2 StR 544/75; BGH NStZ 1982, 376).

    Ohne Rechtsirrtum nimmt es an, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB hier nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1982, 376; zum Erfordernis einer Gesamtwürdigung vgl. BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86).

  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorliegen, neben der Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Ob er es ist, bedarf näherer Erörterung im Urteil unter Berücksichtigung der Blutalkoholkonzentration sowie aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376 und BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur.
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Die Annahme der Schuldfähigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 6 und 9; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376; BGH VRS 71, 25 - jeweils mit Nachweisen - und.
  • KG, 20.12.2016 - 121 Ss 163/16

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Strafmilderung bei hoher

    Ob ein Beschuldigter schuldunfähig ist, bedarf bei einer so hohen Blutalkoholkonzentration daher näherer Erörterung, wobei die Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH NStE Nr. 13 zu § 20 StGB; NStZ 1982, 376; 1987, 321 mwN).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Richtig ist zwar, daß für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters neben dem Blutalkoholwert der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung wesentliche Bedeutung zukommt; maßgebend ist also eine Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 85/87

    Gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung -

    Es hat, da zuverlässige Feststellungen zu den genossenen Alkoholmengen nicht möglich waren, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abgewogen, die sich aus dem Erscheinungsbild und dem Verhalten der Angeklagten vor und während der Tat ergaben (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84

    Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 789/88

    Verzicht auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen

  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 735/86

    Versäumnis der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der

  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92

    Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholeinflusses -

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

  • BGH, 08.10.1985 - 5 StR 567/85

    Unzureichende Substantiierung der Freiwilligkeit des Rücktritts in den

  • BGH, 12.06.1984 - 4 StR 333/84

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung des Ergebnisses der

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